Prüfungshinweise

Hier finden Sie allgemeine Hinweise zu den Prüfungen an unserem Fachgebiet. Wir bitten darum, dass Sie diese Informationen aufmerksam lesen und beherzigen. Sollten im Anschluss noch offene Fragen vorliegen, lohnt ein Blick in unseren Bereich "häufig gestellte Fragen" (FAQ).

Zu den häufig gestellten Fragen (FAQ)

Mündliche Prüfungen sind nur nach Absprache mit Frau Prof. Dr. Janine Wendt möglich. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem zuständigen Studienbüro / Prüfungssekretariat, ob eine mündliche Prüfung nach Ihrer Prüfungsordnung zulässig ist.

Ist ein angemeldeter Prüfling wegen Krankheit nicht in der Lage, an der Prüfung teilzunehmen, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Allgemeines:

  • Legen Sie Ihren Ausweis sowie Ihren Studentenausweis gut sichtbar neben sich.
  • Legen Sie Ihre Tasche möglichst weit vom Schreibplatz entfernt ab.
  • Mobiltelefone und Smartwatches sind auszuschalten und in der Tasche zu verwahren.
  • Sie beginnen mit der Klausur erst nach Aufforderung durch die Aufsichtsperson. Bis dahin sind die Aufgabenbögen umgedreht auf dem Platz zu belassen. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Kandidaten zum gleichen Zeitpunkt mit der Bearbeitung starten.
  • Sachfragen werden nicht beantwortet.
  • Für den Fall, dass Sie den Raum kurzzeitig verlassen möchten (WC), zeigen Sie dies der Aufsichtsperson an. Es darf jeweils nur eine Person den Raum verlassen. Mobiltelefone sind ausgeschaltet am Platz zu belassen.
  • Zehn Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit darf keine Klausur mehr abgegeben werden. Bleiben Sie bitte einfach sitzen.
  • Am Ende der Bearbeitungszeit ist das Schreiben einzustellen. Anderenfalls wird die Klausur als nicht bestanden gewertet.

Zur Bearbeitung:

  • Papier ist von Ihnen mitzubringen.
  • Die Klausurblätter dürfen nur einseitig beschrieben werden und sind zu nummerieren.
  • Lassen Sie bitte 1/3 Korrekturrand.
  • Erlaubte Farben sind nur blau und schwarz (nicht rot und grün).
  • Stifte müssen dokumentenecht sein, diese dürfen nicht wegradierbar oder sonst ohne Spuren zu beseitigen sein.
    • Verwenden Sie insbesondere keine Bleistifte, keine Tinte, die rückstandslos entfernt werden kann oder die bei Sonnenlicht verblasst.
  • Antworten sind in ganzen Sätzen zu begründen. Gesetzliche Bestimmungen sind genau anzugeben. Bspw.: § 434 I S. 2 Nr. 2 BGB.
  • Nur Stichpunkte werden nicht bewertet.
  • Unleserliche Antworten können nicht gewertet werden.

Zu der Verwendung von Gesetzestexten:

  • Es sind nur unkommentierte gebundene Gesetzestexte zugelassen. Inhaltliche Anmerkungen im Gesetz bzw. Verweise auf andere Normen sind nicht zulässig.
  • Auch Leuchtmarkierungen im Gesetz und Unterstreichungen sind nicht erlaubt.
  • Bitte verwenden Sie die jeweils aktuellste Auflage des Gesetzestextes. Empfehlungen zum Gesetzestext und der Auflage können Sie den Literaturhinweisen zur jeweiligen Vorlesung bzw. Übung auf der Webseite entnehmen.
  • Fähnchen (Post-its) sind nur zur Markierung der jeweils ersten Seite einer Kodifikation (BGB, WpHG, MAR, etc.) zulässig, und nur, um auf das Gesetzeswerk selbst hinzuweisen. Einzelne Paragraphen dürfen nicht markiert werden.
  • Weitere Hilfsmittel (Übersichten, Definitionen, Erläuterungen, Kommentierungen o.ä.) sind nicht zugelassen und zur Lösung der Klausur nicht erforderlich.

Die Klausuren werden nach juristischem Maßstab korrigiert. Angesichts der Tatsache, dass juristische Fälle zu bearbeiten sind, ist für die Bewertung nicht allein entscheidend, ob der Verfasser der Klausur alle relevanten Punkte und Probleme des Falls richtig erkannt und gelöst hat, sondern es zählen auch ein konsequenter, logischer Aufbau nach dem Gutachtenstil und eine saubere Subsumptionstechnik. Berücksichtigt werden zudem sprachliche Gewandtheit, die Benutzung der korrekten Terminologie und die genaue Bezugnahme auf Gesetze und Paragraphen.

Bedenken Sie, dass die Klausuren wohlwollend korrigiert wurden und sich im Falle einer Remonstration Ihre Note auch verschlechtern kann. Eine Remonstration ist also mit dem Risiko von Punktabzügen verbunden.

Remonstrationen sind per E-Mail innerhalb einer Woche ab Klausureinsicht beim Fachgebiet einzureichen.

Wir wünschen Ihnen bei den Prüfungen viel Erfolg!