Ass. iur. Johannes Heinlein

Herr Johannes Heinlein studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz sowie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Anschließend absolvierte er sein Referendariat im Bezirk des Landgerichts Darmstadt. 2018 erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

2022 begann Herr Heinlein seine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht, wo er insbesondere das Forschungsprojekt KIARA im Hinblick auf rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz begleitet.

Neben seiner Tätigkeit am Fachgebiet ist Herr Heinlein in einer interdisziplinären Wirtschaftskanzlei in Darmstadt als Rechtsanwalt tätig und berät Mandanten in sämtlichen Fragen des Handels- und Wirtschaftsrechts sowie im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Als Datenschutzbeauftragter (IHK) unterstützt Herr Heinlein darüber hinaus verschiedene mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung des Datenschutzes.

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Veröffentlichungen

  • Diesel-Skandal: Nicht nur geringfügiger Sachmangel durch Software-Update mit Thermofenster, ZfPC 2/2023, 84-94 (gemeinsam mit Janine Wendt)