Recht der Künstlichen Intelligenz
Forschungsschwerpunkte

Im Recht der Künstlichen Intelligenz steht der rechtliche Umgang mit Innovationen im Mittelpunkt des Forschungsinteresses: Selbstlernende Systeme beenden das Monopol des Menschen auf rationale Entscheidungen, die unter Unsicherheitsbedingungen getroffen werden. Technische Produkte und Systeme, die sich ohne menschliches Zutun an veränderte Umfeldbedingungen anpassen, werden zu einer Neuverteilung der Haftungslasten zwischen Hersteller und Nutzer führen, eventuell auch unter Hinzunahme neuer Träger haftungsrechtlicher Verantwortung. Zudem stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein selbstlernendes System überhaupt als fehlerhaft zu qualifizieren ist.

Dieser Forschungsschwerpunkt wurde im Rahmen eines von Frau Wendt geleiteten Teilprojekts von 2016 bis 2021 gemeinsam mit KollegInnen aus dem Maschinenbau und der Mathematik im Sonderforschungsbereichs (SFB) 805 bearbeitet.

Die Ergebnisse aus dem SFB fließen in das Pilotprojekt RoboTrust des Zentrums für verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) ein, das sich – ebenfalls in großer Interdisziplinarität u.a. mit KollegInnen aus der Informatik – der vertrauenswürdigen Gestaltung der Mensch-Roboter-Interaktion widmet. Seit Jahren bereits werden anthropomorphe Dienstleistungsroboter eingesetzt. Potenziale bestehen in der Kundenbetreuung sowie in Berufen, in denen menschliche Dienstleister aufgrund des Fachkräftemangels überlastet sind. Durch ihre besondere physische Präsenz können anthropomorphe Roboter eine emotionale Bindung zu menschlichen Nutzern aufbauen. Die Verbindung von Software und Maschine gibt der Robotik allerdings auch die Macht zur physischen Verletzung von Körper und Eigentum.

Das Teilprojekt von Frau Wendt erforscht die Grundlagen für eine authentische und akzeptable Mensch-Roboter-Interaktion unter Berücksichtigung der Aspekte Verantwortung und Haftung, während Frau Indra Spiecker sich in ihrem Teilprojekt der Privacy widmet.

Die Erkenntnisse aus beiden Forschungsprojekten werden in zwei umfassenden Publikationen aufbereitet werden, zum einen in dem Großkommentar zur EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Regelungen für Künstliche Intelligenz (sog. Artificial Intelligence Act), Herausgeberschaft (gem. mit Prof. Dr. D. Wendt), Nomos Verlag, 1. Aufl. 2024 sowie in einem ergänzenden Handbuch zum Recht der Künstlichen Intelligenz in der Europäischen Union (ebenfalls gem. mit Prof. Dr. D. Wendt), Nomos Verlag, 1. Aufl. 2024. Die Publikationen werden in deutscher und englischer Sprache erscheinen.

zurück zur Übersicht