Recht der Künstlichen Intelligenz
Forschungsschwerpunkte

Künstliche Intelligenz (KI) verändert das Wirtschaftsleben, den Alltag der Menschen und die Gesellschaft als Ganzes. Insbesondere die generative KI hat sich in der letzten Zeit in großem Tempo weiterentwickelt. Sie eröffnet neue Möglichkeiten der KI-Nutzung. Zugleich sind mit ihr aber auch Gefahren verbunden, die das Recht adressieren muss.

Das Forschungsinteresse im Bereich der KI widmet sich gegenwärtig vor allem der Regelungsstruktur der neuen EU-Verordnung. In mehreren Publikationen (Großkommentar zur KI-Verordnung (gem. mit Domenik Wendt) sowie in einem einführenden Handbuch zum Recht der Künstlichen Intelligenz (ebenfalls gem. mit Domenik Wendt) wird praxisnah erläutert, worauf sich die Unternehmenspraxis einstellen muss. Zudem wird der Frage nachgegangen, wie die aktualisierte Product Liability Directive (PLD), die AI Liability Directive (AILD) und der AI Act im Hinblick auf die Verantwortlichkeit für KI-Systeme zusammenwirken.

Parallel werden und wurden diese Fragen in mehreren Verbundprojekten adressiert. Zu ihnen zählt

  • das Projekt RoboTrust des Zentrums für verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI), das sich in großer Interdisziplinarität u.a. mit KollegInnen aus der Informatik der vertrauenswürdigen Gestaltung der Mensch-Roboter-Interaktion widmete.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Robotik standen zudem im Mittelpunkt des Forschungsprojekts KIARA zur roboterunterstützten Aufklärung und Abwehr akuter radiologischer Gefahrenlagen, das vom BMBF gefördert wurde.
  • Bis 2021 war Janine Wendt zudem PI im Sonderforschungsbereichs (SFB) 805 der DFG.

zurück zur Übersicht