Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht

Das Fachgebiet wird seit 2011 von Frau Professor Dr. Janine Wendt geleitet. Ihre Schwerpunkte in Lehre und Forschung sind das wirtschaftsnahe Zivilrecht, das Gesellschaftsrecht, das Finanzmarktrecht sowie das Recht der Künstlichen Intelligenz.

Als Bürgerliches Recht werden jene Rechtsvorschriften bezeichnet, die für den Rechtsverkehr unter Privaten zur Anwendung kommen. Das Fachgebiet befasst sich hier insbesondere mit dem wirtschaftsnahen Privatrecht. Daneben wird auch im Handelsrecht geforscht und gelehrt, zu jenen Vorschriften also, die allgemeine bürgerlich-rechtliche Bestimmungen für den kaufmännischen Rechtsverkehr abändern und ergänzen.

Im Gesellschaftsrecht stehen das GmbH- und Aktienrecht im Mittelpunkt, insbesondere jene Rechtsvorschriften, welche die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Organen zu den Gesellschaftern einerseits und Gläubigern und sonstigen Stakeholdern andererseits regeln. Die Forschung des Fachgebiets widmet sich dabei vor allem den Fragen, wie Interessenkonflikte zwischen den genannten Gruppen zu lösen sind und regelkonformes Handeln sichergestellt werden kann.

Im Finanzmarktrecht gilt das Interesse des Fachgebiets in erster Linie dem Regelungsziel des Anlegerschutzes. Es gilt, das Informationsmodell kritisch zu hinterfragen und nach Alternativen zu suchen. Hierbei wird auch die charakteristische Wechselbeziehung zwischen den im Bürgerlichen Recht und im Aufsichtsrecht verorteten Rechtsgrundlagen und den Auswirkungen der öffentlich-rechtlichen Regulierung von Banken und sonstigen Wertpapierdienstleistern auf deren Organisations- und Finanzverfassung berücksichtigt.

Das Recht der Digitalisierung erforscht das Fachgebiet in Kooperation mit dem Sonderforschungsbereich (SFB) 805. Es wird untersucht, ob sich selbstständig veränderliche technische Systeme in der Entwicklung und Fertigung in bislang geltende rechtliche Rahmenbedingungen einfügen oder Haftungslücken entstehen lassen, die eine konzeptionelle Lösung fordern. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob die geltenden Vorgaben zur Produktsicherheit um eine Sabotagefestigkeit (security) zu erweitern sind. Die genannten Fragestellungen bearbeitet das Fachgebiet in enger Kooperation mit Fachgebieten des Maschinenbaus und der Mathematik.

Ergänzt wird die klassische rechtswissenschaftliche Dogmatik in allen Arbeitsgebieten um rechtsvergleichende Aspekte.

Die Lehrveranstaltungen des Fachgebiets zielen unter Berücksichtigung von aktueller Rechtsprechung und Gesetzesentwicklung auf die Vermittlung der in den genannten Gebieten geforderten Kenntnisse einschließlich juristischer Methoden ab. Ein breites E-Learning Angebot und der Einsatz aktivierender Lehrstrategien etwa in Form von Pilotprojekten zum diskursiven, problembasierten Lernen unterstützen den Lernerfolg der Studierenden. Auf den Grundlagenfächern aufbauend werden interdisziplinäre Vertiefungsveranstaltungen und Seminare zu aktuellen Fragen der betreuten Rechtsgebiete angeboten, welche die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten vermitteln.

Gastvorträge aus der Praxis sowie Kooperationen mit internationalen (Gast-)Professoren erweitern das Lehrangebot des Fachgebiets und bieten die Möglichkeit, gemeinsame Forschungsvorhaben umzusetzen.

Prof. Dr. Janine Wendt

Herzlich Willkommen am Fachgebiet Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht!

Bild: Sergej Falk